29.02.12

Wohnsitzanmeldung... wann, wie, wo, was???

Der Wohnsitz (Residenza): 


innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug muss der Bürger sich persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) melden und seinen Wohnsitzwechsel angeben. Die Einschreibung ins Meldeamt gilt ab dem Datum der Erklärung der Zuwanderung.


Zur Eintragung ins Einwohnermelderegister werden ein gültiges Ausweisdokument und die Steuernummer benötigt. Abhängig vom Aufenthaltszweck können auch weitere Unterlagen angefordert werden, wie z.B.: 


  • Bestätigung über die ausgeübte Arbeitstätigkeit
  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag)
  • eine Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie (certificato di stato di famiglia)
  • Bestätigung über den Abschluss einer Krankenversicherung
  • Bestätigung über die Verfügung von ausreichend Geldmitteln für den Aufenthalt für sich selbst und die Familienangehörigen

Zeitliche Niederlassung (Dichiarazione di domicilio temporaneo): 

Wenn sie Ihren Wohnsitz nicht nach Italien verlegen und sich trotzdem für einen längeren Zeitraum in diesem Land aufhalten möchten, können Sie beim Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung abgeben. Dazu wird gewöhnlich nur der Ausweis benötigt. Diese Erklärung ist vor allem bei der Suche nach einer Beschäftigung empfehlenswert, denn sie ermöglicht es, in die Liste der Stellengesuche aufgenommen zu werden und die Arbeitskarte (schede professionale) zu erhalten.


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