09.03.12

Krankenversicherung in Italien

In Italien muss man dort versichert sein wo man arbeitet, d.h. es gilt hier das sogenannte Beschäftigungslandprinzip. 


Seit 1999 gelten für EU-Bürger mit italienischem Wohnsitz die gleichen Pflichten wie für italienische Staatsangehörige, das bedeutet, dass sie dem nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale) beitreten müssen, falls sie nicht privat oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU versichert sind. 
Hierfür sollte man sich an das örtliche A.S.L.-Büro (Azienda Sanitaria Locale) wenden, um einen ausreichenden Versicherunsschutz zu beantragen.


Falls kein Wohnsitz in Italien gemeldet ist und noch die deutsche Krankenversicherung besteht, können Sie beruhigt sein wenn Sie die T.E.A.M.-Karte (La tessera europea di assicurazione malattia) besitzen. Das ist die normale europäische Krankenversicherungskarte, die man normalerweise mittlerweile in Deutschland ausgestellt bekommt. Mit dieser Karte sind Sie hier ganz normal versichert und müssten die Arztkosten ohne Probleme rückerstattet bekommen.


Hier ein Beispiel dieser KV-Karte:



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